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Die anwaltlichen Gebühren werden - sofern nichts anderes vereinbart - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ermittelt. Abweichend hiervon kann eine Vergütung auf Stundenhonorarbasis vereinbart werden.
Selbstverständlich rechne ich auch mit allen Rechtsschutzversicherungen die angefallenen Gebühren ab.
Es werden folgende Zahlungsmöglichkeiten angeboten:
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Barzahlung
Weitere Zahlungsmöglichkeiten auf Anfrage
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