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Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Herr Martin, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Grundstücksbewertungen nach Bewertungsgesetz, die Gestaltung von Schenkungsverträgen, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vor- und Nach-Erbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht, die Beratung beim Pflichtteilsrecht. Auch ist Herr Martin gerne bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht behilflich.
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