Tätigkeit

 

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst  die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungenbeispielsweise, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidungen und Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc. , Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.

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