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Im Strafrecht erstreckt sich die Tätigkeit z.B. auf Jugend-. und Erwachsenenstrafrecht. Zum Strafrecht gehört auch die Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, dem Ausländerrecht und Unterbringungsverfahren.
Die Tätigkeit ersteckt sich dabei auf die außergerichtliche Tätigkeit - staatsanwaltliches bzw. polizeiliches Ermittlungsverfahren, Verfahren vor den Verwaltungsbehörden -, als auch auf die gerichtliche Vertretung.
Gerne werden auch Pflichtverteidigungen übernommen.
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